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FragDenStaat hat gerade den
Koalitionsvertrag veröffentlicht.
Es gibt im
Grundgesetz den Artikel 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Inwieweit ist der Koalitionsvertrag mit Art 38 vereinbar? Zitat:
Kooperation der Fraktionen
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Im Deutschen Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.
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Über das Verfahren und die Arbeit im Parlament wird Einvernehmen zwischen Koalitionsfraktionen hergestellt. Anträge, Gesetzesinitiativen und Anfragen auf Fraktionsebene werden gemeinsam oder im Ausnahmefall im gegenseitigen invernehmen eingebracht. Die Koalitionsfraktionen werden darüber eine Vereinbarung treffen. Die Tagesordnungen der Kabinettssitzungen sollen den Koalitionsfraktionen vorab mitgeteilt werden.
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